TOP Ö 11: Bebauungsplan zur Beschränkung von Vergnügungsstätten im Geschäftszentrum Altenstadt im Abschnitt der B 10 zwischen Martinskirche und Eberhardstraße 60, der Überkinger Straße zwischen St. Maria und Sternplatz, der Springstraße und Teilen der Eybacher Straße, Schlachthausstraße und Tälesbahnstraße hier: Weiterbearbeitung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und Beschluss zur öffentlichen Auslegung